ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Auszubildenden, die Volontärinnen und Volontäre sowie die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die auf Produktionsdauer Beschäftigten
in allen Betriebsteilen
auf zum
Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit Eures Streiks, zur Rechtmäßigkeit einzelner Streikmaßnahmen oder zur Umsetzung der Arbeitsniederlegung in Eurem konkreten Fall, wie z.B. bei einem Außendreh, wendet Euch bitte (aus Zeitgründen am Streiktag ausschließlich telefonisch) an den verantwortlichen ver.di-Gewerkschaftssekretär Björn Siebke unter 0151 52592674. Personen, die auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im NDR arbeiten („Leiharbeitnehmer*innen“), dürfen gemäß § 11 Absatz 5 AÜG vom NDR nicht eingesetzt werden, solange der Streik andauert. Diese Personen haben das Recht, die Arbeit in einem bestreikten Betrieb zu verweigern und zeigen das ihrem Verleihbetrieb gegenüber unverzüglich an. Sie müssen für Arbeiten in nicht bestreikten Betrieben während ihrer Dienstzeit zur Verfügung stehen und verlieren dadurch nicht den Anspruch auf ihre Vergütung. Für Fragen dazu könnt ihr ebenfalls gern die genannte Handynummer anrufen.
Arbeitskampfleitung: Christoph Schmitz-Dethlefsen, Matthias von Fintel, Nadine Brandl, Björn Siebke